Kostenübernahme

Die Sprachtherapie oder logopädische Therapie gehört als Heilmittel zur medizinischen Grundversorgung. Die Kosten hierfür werden auf Verordnung eines Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei entsprechender ärztlicher Verordnung kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Für erwachsene gesetzlich Versicherte wird im Rahmen der Zuzahlungspflicht ein Eigenanteil fällig, sofern keine Befreiung vorliegt. Bei privat versicherten Patienten übernehmen die Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Die LRS-Therapie ist keine Leistung der Krankenkassen und wird privat getragen.

Folgende Ärzte können eine Verordnung über Sprachtherapie ausstellen: HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Hausärzte und Neurologen.